Sprache und Deutschprüfungen
Um an einer deutschen Hochschule ein Studium aufnehmen zu können, müssen Sie die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) abelegen. Dies gilt nicht für kurze Austauschaufenthalte (Sokrates/Erasmus, Stipendien). Auch die internationalen Studiengänge (www.daad.de/idp, in englischer Sprache) sowie einige andere Kurse bilden eine Ausnahme von dieser Regel. Die DSH wird von den Hochschulen selbst durchgeführt und kann nicht in Argentinien abgelegt werden. Sie können die DSH aber mit folgenden anderen Prüfungen bzw. Zeugnissen ersetzen und von der Hochschule anerkennen lassen. (Einen Überblick über alle DSH-gleichwertigen Prüfungen finden Sie auch auf den Seiten des DAAD Deutschland):
- das deutsche Abitur, abgelegt z.B. an einer deutschen Schule in Spanien/im Ausland
- die Stufe 5 der Prüfung TestDaF
- die Prüfungen des Goethe-Instituts Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS), Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) und Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP)
- das Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz
Ausführliche Informationen über die deutsche Sprache erhalten Sie auf dem Portal Deutsch-lernen.net des DAAD und auf dem Portal Sprachnachweis.de. Im unserem Homepage-Bereich Deutsch lernen finden Sie spezifische Informationen über Deutsch in Argentinien.
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