Studiengebühren
Seit dem Wintersemester 2006/07 müssen in 7 Bundesländern (Baden-Würtemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, NRW, Saarland) allgemeine Studiengebühren auch für das Erststudium gezahlt werden. Bis zu 500 Euro können pro Semester von den Studierenden verlangt werden. Die Gebühren für Langzeitstudenten, die schon seit längerer Zeit existieren, können bis zu 900 Euro pro Semester erreichen. Promotionen sind in der Regel von den Gebühren befreit.
Ausländische Studierende können nur dann von den Gebühren befreit werden, wenn sie im Rahmen eines Austauschprogrammes, das gegenseitige Gebührenbefreiung vorsieht, immatrikuliert werden.
Der DAAD hat in diesem Zusammenhang 5 Forderungen an die Studiengebührenpolitik der Länder gestellt:
- Ausländische Studierende und Graduierte, die für ein Studium in Deutschland ein Stipendium überwiegend aus öffentlichen Mitteln des Bundes oder der Länder erhalten, sollten von allgemeinen Studiengebühren grundsätzlich befreit werden.
- Die Hochschulen müssen die Ermächtigung erhalten, nach eigenem Ermessen Gebühren zu erlassen und Stipendien aus Gebühreneinnahmen zu vergeben.
- Doktoranden aus dem In- und Ausland sollten nicht mit allgemeinen Studiengebühren belegt werden.
- Deutsche Studierende, die einen Teil ihres Studiums oder ein Praktikum im Ausland absolvieren, sollten währenddessen nicht durch Studiengebühren belastet werden.
- Die Studiengebühreneinnahmen von ausländischen Studierenden sollten zumindest teilweise auch für die spezifischen Belange ausländischer Studierender verwendet werden.
Vergleich Gebührenmodelle (pdf)
Forderungen des DAAD (pdf)
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